Qualitative Prüfung im Auswahlverfahren von Bewerbung
Vielseitige Möglichkeiten für die qualitative Bewertung von Bewerbungen im AuswahlverfahrenUsed by:
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Description:
In der qualitativen Prüfung von Bewerbungen durchlaufen diese eine intensive Evaluierung. Ziel qualitativer Bewertungen ist die Ermittlung eines Punktescores, der Bewerbungen automatisch in Ranglisten einordnet. Dabei geht es bei der qualitativen Prüfung besonders um Dokumente, die nicht automatisch gewertet werden können, zum Beispiel die Auswertung von Motivationsschreiben oder Referenzschreiben. Die evaluierende Person geht hierfür die Bewerbung (oder Teile davon) durch, die alle gesammelten als PDF vorliegen. Jedem Element wird dann auf Basis einer intern hinterlegten Skala ein Wert zugeschrieben. Das System errechnet dann automatisch den Gesamtscore.
Es gibt dabei unterschiedliche Arten, wie diese qualitative Prüfung ablaufen kann:
Details:
- Koordinator:innen evaluieren die Bewerbungen und vergeben nach internen Kriterien Punktescores. Entweder ist dies bereits das gesamte Auswahlverfahren, oder Koordinator:innen leiten eine Vorauswahl in weiter Auswahlrunden weiter.
- Faculty Members evaluieren die Bewerbungen. Diese können entweder zufällig zugeteilt werden, oder nach spezifischen Kriterien: Zum Beispiel können die Koordinator:innen Bewerbungen nach Expertise zuteilen. Oder die Bewerbungen werden auf Basis der von Bewerber:innen gewünschten Betreuer:innen diesen zugeteilt.
- Spezifische Teilprozesse der Evaluierung von Bewerbungen können ausgelagert werden. Zum Beispiel können Schreiben wie Forschungsexposés einem Fachausschuss vorgelegt werden, welcher diese gesondert bewertet.
- Auf Basis einer Vorauswahl können Interviews oder andere Arten praktischer Prüfungen folgen.
- Alle diese Prozesse sind beliebig kombinierbar und können auch mehrfach aneinandergereiht werden.
Im Falle von kollaborativen qualitativen Prüfungen müssen die Bewerbungen zu keinem Zeitpunkt gedruckt werden, sondern können stets als ein gebündeltes PDF-Dokument digital weitergeleitet werden. So können beliebig viele Personen Evaluierungen vornehmen und am Ende wird automatisch ein Mittelwert deren Bewertung errechnet.
Das Auswahlverfahren gilt als beendet, wenn alle Bewerbungen in Ranglisten geordnet vorliegen. Nun schließt auf Basis dessen das Zulassungsverfahren an.