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Extensible
Continuous updates

Exmatrikulation

Dieses Feature ermöglicht verschiedene Exmatrikulationsprozesse, die sowohl von Studierenden als auch durch die Studierendenverwaltung ausgelöst werden können
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This feature was submitted by
magdalena.warner on Di., 04.26.2022 - 10:32

Used by:

Charite
Humboldt
imprs_1
LMU
MHH
TUM
WURZBURG

Description:

Die Exmatrikulation ist das Gegenstück zur Immatrikulation und bedeutet die Aufhebung des Studienstatus. Eine Exmatrikulation kann auch verschiedenen Gründen erfolgen:

  1. Ordentliche Exmatrikulation: Studierende stellen einen Exmatrikulationsantrag
  2. Exmatrikulation nach Studienabschluss ohne besonderes Verwaltungshandeln
  3. Exmatrikulation von Amts wegen: Zum Beispiel bei unbezahlten Studien- oder Krankenkassengebühren oder überschrittener Maximalzahl an Fachsemester

Details:

A) Um einen Exmatrikulationsnatrag zu stellen, findet sich im persönlichen Bereich des OpenCampus Nutzerkontos eine Kategorie „Formulare & Anträge“. Hier kann ganz einfach das Formular für Exmatrikulation online ausgefüllt und eingereicht werden. Dieses Formular kann nach hochschulinternen Wünschen beliebig angepasst werden. Nach Einreichung wird der Antrag digital an die Studierndenverwaltung übermittelt und bearbeitet.

B) Eine Exmatrikulation nach erfolgreichem Studienabschluss kann automatisch erfolgen und geht ohne besonderes Verwaltungshandeln einher 

C) Eine Exmatrikulation von Amts wegen, auch Zwangsexmatrikulation genannt, kann auf verschiedene Weise automatisch ausgelöst werden. Werden zum Beispiel auch nach Mahnung die Studiengebühren bis zu einer festgelegten Frist nicht bezahlt, kann dies eine Exmatrikulation auslösen. Eine Exmatrikulation kann bei Vorliegen eines Grundes auch manuell gesteuert werden.

 

In jedem Fall wird mit der Exmatrikulation im persönlichen Bereich des Studierenden eine Exmatrikulationsbescheinigung und gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Prüfungsfähigkeit zum Download erstellt.

Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb spezifischer Fristen, kann eine Rückerstattung bereits bezahlter Studiengebühren erfolgen.

Je nach Hochschule kann die Exmatrikulation spezifische Nachweise erfordern, wie zum Beispiel ein Entlastungsbescheid der Universitätsbibliothek. All solche Regeln können ganz einfach im flexiblen Formular des Exmatrikulationsantrages ergänzt werden.

Also available:

All listed features are optional and may be configured to your needs.

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