Losverfahren
Losverfahren bei der StudienplatzvergabeUsed by:
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Es gibt zwei Arten von Losverfahren bei der Studienplatzvergabe: A) Zum einen entscheidet das Los bei ranggleichen Bewerbungen. B) Zum anderen gibt es nach Ende des Haupt- und Nachrückverfahrens bei zulassungsbeschränkten Studiengängen teils ein nachgelagertes Losverfahren, um noch unbesetzte Studienplätze zu vergeben.
- Um zwischen ranggleichen Bewerbungen zu entscheiden, kann eine automatische Losfunktion genutzt werden.
- Ein im Zulassungsverfahren nachgelagertes Losverfahren für die bisher unbesetzten Studienplätze kann auf drei verschiedene Arten erfolgen:
1) Es kann auf Basis einer Warteliste gelost werden
2) Es kann aus dem gesamten Bewerberpool gelost werden. Hierbei können auch
Bewerbungen, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, oder gar nicht am
Hauptverfahren teilgenommen haben berücksichtigt werden
3) Es kann eine gesonderte Anmeldung für ein Losverfahren eingerichtet werden. Hierbei kann
dies entweder nur für Personen möglich sein, die sich bereits beworben haben, oder aber
allgemein geöffnet werden.
In allen Fällen kann durch die Funktion „Los“ zwischen den gewählten Bewerber:innen automatisch ausgelost werden. Daraufhin wird allen Einträgen der vorliegenden Liste entsprechend der hinterlegten Anzahl freier Studienplätze erneut der Status „zugelassen“ oder „abgelehnt“ zugeordnet. Die Bewerber:innen erhalten daraufhin eine Mitteilung über die Statusänderung.