Zulassungsverfahren
Verwaltungsprozesse rund um die Zulassung zu StudiengängenUsed by:
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Im Zulassungsverfahren werden auf Basis der im Auswahlverfahren erstellen Ranglisten Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erstellt. Oft gliedert sich das Zulassungsverfahren in ein Hauptverfahren, gefolgt von einem Nachrückverfahren und eventuellem Losverfahren.
Details:
Für jeden Studiengang, sowie für spezifische Zulassungskategorien, gibt es spezifische Studienplatzkontingenten. Diese sind bei der entsprechenden Rangliste hinterlegt. Dadurch kann automatisch jedem Rang entweder „zugelassen“ oder „abgelehnt“ zugeordnet werden. So können entweder ganz automatisch, oder durch eine manuelle Auslösung, Zulassungsbescheide und Ablehnungsbescheide versendet werden.
Es ist auch möglich, in Erwartung einer bestimmten Menge an Ablehnungen die Kontingente zu übersteuern. Dies kann entweder durch das Definieren einer gewünschten Zahl an Zulassungen automatisch erfolgen, oder in der Rangliste manuell geändert werden.
Im Falle von Mehrfachstudiengängen durchlaufen die Bewerber:innen für jeden Studiengang ein eigenes Zulassungsverfahren. Im Falle einer Zulassung zu einem dieser Fächer spricht man dann von „Teilzulassung“. Ranglisten können so auch für Haupt- und Nebenfach unterschiedlich sein.
Wird eine Zulassung, Teilzulassung oder Ablehnung festgelegt, so erhält die Bewerber:in automatisch den entsprechenden Bescheid per E-Mail, sowie als Download im OpenCampus Nutzerkonto. Im Falle von Ablehnungen kann nun noch ein Nachrückverfahren folgen.
Die Zulassungsbescheide werden häufig an eine spezifische Frist gekoppelt, den Studiengang anzunehmen oder abzulehnen. So kann das Nachrückverfahren nahtlos anschließen um möglichst vor Studienbeginn als Studienplätze zu besetzen.
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