Nachrückverfahren
Automatisiertes Nachrückverfahren bei der StudienplatzvergabeUsed by:
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Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kommt es vor, dass nach dem Hauptverfahren noch nicht alle Studienplätze belegt sind, da Bewerbende teilweise den angebotenen Studienplatz nicht annehmen. Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze frei, werden diese automatisch im Nachrückverfahren vergeben.
In der Regel basiert das Nachrückverfahren auf den Ranglisten. Sobald ein angebotener Studiengang abgelehnt wird, kann vollautomatisch die rangnächste Person einen Zulassungsbescheid erhalten. Dadurch erhöhen sich die Chancen, die am besten geeigneten Kandidat:innen für einen Studiengang zu rekrutieren und tatsächlich alle Studienplätze zu besetzen.
Es kann auch eine gesonderte Anmeldung zum Nachrückverfahren eingerichtet werden. Hierfür können alle Bewerber:innen, die eine Ablehnungsbescheid bekommen haben, auswählen, ob sie am Nachrückverfahren teilnehmen möchten. So können Bewerber:innen, die kein Interesse mehr an einem potenziellen Nachrücken haben, bereits aussortiert werden. So beschleunigt sich die Vergabe zusätzlich.
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