Anrechnen von Studienleistungen
Automatisiertes, volldigitales Anerkennungsverfahren von verschiedenster Arten von Studienleistungen und PrüfungsleistungenUsed by:
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Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, vollständigen Modulen oder ganzen Fachsemestern kann an verschiedenen Ebenen des studentischen Lifecycles greifen: Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester, zu einem Zweitstudium oder auch Masterstudium, bei Leistungen außerhalb des Hochschulsystems sowie Weiterbildungen und Praktika sowie bei internationalen Studienleistungen, wie zum Beispiel nach der Rückkehr von ERASMUS.
Durch das sogenannte White Listing von Anerkennungen kann mithilfe dieses Features eine schnell wachsende Datenbank angelegt werden. Jede einmal geprüfte Leistung, egal ob intern oder extern, wird gespeichert. Diese Basis macht folgende Anerkennungsprozesse viel schneller und vermeidet doppelte Prüfungen. Dadurch kreiert OpenCampus das erste volldigitale und vollautomatisierte Anerkennungsverfahren. Schließlich wird dadurch nicht nur die Effizienz der Hochschule gesteigert, sondern auch der internationale Wissenstransfer und die Transparenz für die Studierenden.
Immatrikulierte Student:innen können im persönlichen Bereich ihres Nutzerkontos einen digitalen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Eine Leistung die bereits auf der White List gespeichert ist, wird dann vollautomatisch angerechnet.
Ist die entsprechende Leistung noch nicht white listed, kann die Prüfung eines solchen Antrages mehrstufig gestaltet werden. Er kann zum Beispiel zuerst fachspezifischen Prüfenden für ein Statement vorgelegt werden und anschließend vom Prüfungsausschuss bewertet werden. Diese Kollaborationsfunktion findet vollständig digital statt und der Antrag muss zu keinem Zeitpunkt gedruckt werden. Auch Leistungen, die nicht im Hochschulsystem erworben wurden, können über diesen Weg der Anerkennung in das ECTS System übernommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Antragsteller:in digital über die Entscheidung benachrichtigt und die Leistung in die White List aufgenommen.
Es ist auch möglich, Anerkennungsverfahren in verschiedne Prozesse zu integrieren: So zum Beispiel in das Bewerbungsverfahren bei einer Bewerbung zu höherem Fachsemester. Dem Bewerbungsformular selbst kann so ein Anerkennungsverfahren als Zusatzschleife beigefügt werden. Die nachweisenden Dokumente für die Prüfung der Anerkennung werden dann mit den Bewerbungsunterlagen hochgeladen.
Ein weiteres Schlagwort sind Vorabanerkennungen. Für manche Austauschprogramme wird in Learning Agreements bereits vor dem Antritt des Programmes festgehalten, ob und in welchem Umfang die entsprechenden Leitungen anerkannt werden. In diesem Fall werden sie ohne erneute Anerkennungsprüfung direkt angerechnet.
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