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Nebenhörer:innen, auch Zweithörer:innen, sind Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, und einzelne Veranstaltungen einer anderen Hochschule besuchen möchten. Oft können sie auch Prüfungsleistungen ablegen, die automatisch an ihrer eigenen Hochschule anerkannt werden. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen variieren zwischen den Hochschulen.
Details:
Um eine Nebenhörerschaft (=Zweithörerschaft) zu beantragen, kann eine extra Bewerbungskategorie hierfür eingerichtet werden. Ähnlich wie auch bei dem Gaststudium oder Juniorstudium wird gleich zu Beginn des Bewerbungsprozesses die Rolle „Nebenhörer:in“ ausgewählt. Daraufhin wird der Bewerbungsprozess gemäß den Anforderungen dieser Rolle angepasst. Bei Nebenhörer:innen muss hier zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule hochgeladen werden.
Auch Bewerbungen als Nebenhörer:in durchlaufen die formale Prüfung im Auswahlverfahren von Bewerbungen. Wird diese erfolgreich bestanden, werden sie ohne eine Immatrikulation direkt in die entsprechende Veranstaltung(en) eingebucht. Für diese Veranstaltung haben sie daraufhin dieselben Zugriffsrechte wie die anderen Teilnehmer:innen und können in der Regel auch die Prüfungsleistung ablegen.
Auf Ebene der Kursverwaltung kann beim Erstellen von Lehrveranstaltungen angegeben werden, ob diese für Nebenhörer:innen zugänglich ist. Daraus ergibt sich eine Liste, die bei der Bewerbung hinterlegt werden kann. So können Bewerber:innen für eine Nebenhörerschaft gleich im Bewerbungsformular die entsprechende Veranstaltung(en) auswählen.
Manche Hochschulen verlangen eine Teilnahmegebühr oder Verwaltungsbeitrag für Nebenhörer:innen. In diesem Fall durchlaufen die Bewerbungen exakt denselben Prozess wie bei der Immatrikulation, nur das hier der geforderte Betrag dem Teilnahmebetrag und nicht dem vollen Semesterbeitrag entspricht. Dies wird entsprechend der Rolle der Person automatisch erkannt und die passende Forderung automatisch gestellt.