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Urlaubssemester

Antragstellung und Verwaltung von Urlaubssemestern
This feature was submitted by
magdalena.warner on Sa., 06.18.2022 - 17:04

Used by:

Charite
Humboldt
imprs_1
LMU
MHH
TUM
WURZBURG

Description:

Ein Urlaubssemester ist eine offiziell genehmigte Studienunterbrechung für ein Semester. Urlaubssemester werden in der Regel nicht als Fachsemester gewertet, weshalb sie nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Ein Urlaubssemester greift immer für alle immatrikulierten Fächer.

Das Antragsformular für ein Urlaubssemester kann von Studierenden online im persönlichen Bereich ihres Nutzerkontos ausgefüllt und eingereicht werden. Meist muss dies vor der Rückmeldefrist eingehen, kann unter Umständen aber auch noch nach der Rückmeldung anerkannt werden.

Im Antragsformular wird das Semester, für das die Beurlaubung gelten soll, so wie der Grund ausgewählt. Zusätzlich kann auch das entsprechende Nachweisdokument im Antrag als PDF hochgeladen werden. Die Gründe für das Urlaubssemester sind, wie auch die Exmatrikulationsgründe, mit den Kennziffern des statistischen Bundesamtes hinterlegt und können so bei genehmigten Anträgen ausgelesen und automatisch dokumentiert werden.


Unter Umständen erfolgt auch eine Teilerstattung von Verwaltungsgebühren des Semesterbeitrages. Solche Rückerstattungen können nach Genehmigung automatisch durchgeführt werden. Hierbei können nach hochschuleigenen Kriterien auch Staffelungen der Rückerstattungsbeträge je nach Beurlaubungsgrund hinterlegt werden.