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Gefährdungsbeurteilungen und Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilungen, Schutzfristen und Nachteilsausgleiche für schwangerer und stillender Studierende
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magdalena.warner on Mi., 04.27.2022 - 12:56

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Charite
Humboldt
imprs_1
LMU
MHH
TUM
WURZBURG

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Regelungen im Mutterschutzgesetz sollen schwangere und stillende Studierende sowie Mitarbeiter:innen schützen und etwaigen Benachteiligungen entgegenwirken. Mutterschutz muss grundsätzlich und ohne eine Antragstellung gewährt werden.

Studierende und Mitarbeiter:innen können online eine Schwangerschaft melden. Hierbei können in dem entsprechenden Formular alle benötigten Daten abgefragt werden. Nach einer solchen Meldung und Vorlage des Mutterpasses werden entsprechende Schutzfristen berechnet. Dies muss mitsamt einer Gefährdungsbeurteilung an landesspezifische Aufsichtsstellen gemeldet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung durch die Hochschule erfasst, ob gesundheitsgefährdende Belastungen bestehen oder besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Gegebenenfalls muss ein Nachteilsausgleich vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine grundlegende Arbeitgeberpflicht und muss von der Hochschule ordnungsgemäß und fachkundig durchgeführt werden.

Für schwangere und stillende Studierende innerhalb gesetzlicher Mutterschutzfristen besteht außerdem das Recht, nicht an Prüfungen teilzunehmen. Diese können durch eine formlose Verzichterklärung trotzdem abgelegt werden. Zusätzlich können umfangreiche Nachteilsausgleich greifen, um eventuelle Verzögerungen im Studium zu minimieren