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Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium kann für zwei aufeinanderfolgende Semester (ein Teilzeitstudienjahr) gestellt werden, sofern aus festgelegten Gründen kein Vollzeitstudium angetreten werden kann. In der Regel darf innerhalb eines Teilzeitstudiums nicht mehr als 50 Prozent der im Vollzeitstudium vorgesehenen Leistungsnachweise erworben werden, sonst kann der Status widerrufen werden. Ein Teilzeitstudium ist nicht für alle Studiengänge möglich, dies kann hochschulintern festgelegt werden.
Das Antragsformular für ein Teilzeitstudium können Studierende online in ihrem persönlichen Bereich ausfüllen und einreichen. Das Formular besteht aus einer Auswahlliste der Begründung für ein Teilzeitstudium, diese können entsprechend der Ländergesetzte automatisch hinterlegt und für das Bundesamt ausgewertet werden. Zusätzlich kann im Formular auch ein entsprechend gefordertes Nachweisdokument als PDF hochgeladen werden. Es können auch weitere Angaben hinzugefügt oder vorausgesetzt werden, zum Beispiel ein Gespräch bei der Studienberatung. Nach einer Antragsbestätigung können Studierende entsprechende Bescheinigungen im Nutzerkonto runterladen.
Teilzeitstudierende haben den gleichen Mitgliedsstatus wie Vollzeitstudierende, weshalb in der Regel auch die Studiengebühren unberührt bleiben.
Durch ein Teilzeitstudium können sich semesterbezogene Fristen unter Umständen verdoppeln. Auch die Regelstudienzeit kann sich so verlängern, längstens jedoch bis zu einer Verdopplung der Regelstudienzeit.
Im Falle eines Wiederholungsantrages kann ein Nachweis über angemessenen Studienfortschritt angefordert werden. Das flexible Formular kann so nach Angabe, dass es sich um einen Wiederholungsantrag handelt, zusätzliche Pflichtfelder ausklappen, die ausgefüllt werden müssen.